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Hausordnung

Leitgedanken

  • Für Ordnung und Sauberkeit in der Schule ist jeder verantwortlich.

  • Eigentum von Schule und Mitschülern ist zu achten und pfleglich zu behandeln.

  • Wir lösen Meinungsverschiedenheiten ohne Gewalt.

  • Die Schule ist zum Lernen da.

1. Grundregeln

Das Auftreten in der Öffentlichkeit bestimmt den Ruf der Schule entscheidend mit.Alle Schüler tragen dazu bei, durch ihr Verhalten ein positives Bild der Schule zu vermitteln.

 

1.1. Unser Schulgelände ist ab 7.10 Uhr geöffnet und wird um 16.00 Uhr geschlossen.

 

1.2. Alle Schüler erscheinen pünktlich zum Unterricht.

 

1.3. Vor dem Unterricht werden die Jacken in die Garderoben oder Schließfächer gebracht.

 

1.4. Mobile Kommunikations- und Multimediageräte sind während des gesamten Schultages vollständig auszuschalten und nicht sichtbar aufzubewahren.

 

1.5. Das Rennen im Schulhaus ist aus Sicherheitsgründen untersagt.

 

1.6. Zum Vorklingeln nehmen alle Schüler die Plätze ein und bereiten sich auf den Unterricht vor.

 

1.7. Jeder Schüler trägt zu einer ruhigen Lernatmosphäre sowie produktiven Lernarbeit bei und stört seine Mitschüler nicht.

 

1.8. Während der Hofpausen gehen alle unverzüglich auf den dafür vorgesehenen Schulhof.

 

1.9. Der Speiseraum wird nur zum Essen genutzt. Die Schultaschen verbleiben im Klassenzimmer, im Schließfach oder auf dem Hof. Die Imbissversorgung erfolgt nur in der Frühstücks- und Mittagspause.

 

1.10. Nach der letzten Unterrichtsstunde (lt. Zimmerplan) werden die Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen.

 

1.11. Die Schüler der 5. und 6. Klassen verpflichten sich, ihre Garderoben in Ordnung zu halten.

 

1.12. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsorte. Jeder verlässt sie sauber und ordentlich.

 

1.13. Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer da, meldet der Klassensprecher dies im Sekretariat.

 

1.14. Für jeden Schüler gilt die aktuelle Alarm- und Evakuierungsordnung.

 

1.15. Alle Schüler informieren sich täglich bis 18.00 Uhr im Schulmanager über den Vertretungsplan.

 

1.16. Versäumter Unterrichtsstoff, Hausaufgaben und Arbeiten sind eigenverantwortlich und zeitnah nachzuholen

2.  Ordnung und Sicherheit

Die folgenden Bestimmungen gelten auf dem gesamten Schulgelände und während schulischer Veranstaltungen. 

 

2.1. Das Rauchen und der Konsum von Alkohol und E-Produkten (E-Shishas, E-Zigaretten) sind während des gesamten Schulalltages nicht erlaubt. Für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen, besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Bei Konsum oder Weitergabe illegaler Drogen wird die Polizei eingeschaltet.

 

2.2. Der Konsum von Energydrinks ist verboten, der Konsum von koffeinhaltigen Getränken ist erst ab Klassenstufe 8 erlaubt. Bei Verstößen werden die Getränke entsorgt.

 

2.3. Das Mitbringen von Waffen aller Art ist verboten.

 

2.4. Unsere Schule ist eine öffentliche Einrichtung, deshalb kleiden sich alle sauber und angemessen. Wir tragen keine Kleidung mit Symbolen, die laut unserer Verfassung verboten sind.

 

2.5. Das Tragen von Mützen, Kapuzen und Basecaps ist im Unterricht und im Speiseraum verboten.

 

2.6. Sachbeschädigung, Diebstahl und sonstige Verstöße gegen das Strafgesetzbuch werden zur Anzeige gebracht. Verfassungsfeindliche Symbole, Zeichen und Aussagen sind verboten. Orientiert wird sich hierbei an den Publikationen des Bundesministeriums des Inneren sowie des Landes- und des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

 

2.7. Fahrräder und Mopeds werden auf den Schulhof geschoben und gesichert. Der Aufenthalt auf den Park- und Stellplätzen ist nicht gestattet.

 

2.8. Für die Sauberkeit in allen Bereichen der Schule ist jeder Einzelne verantwortlich.

 

2.9. Für die Ordnung in den Unterrichtsräumen und die Sauberkeit der Tafeln sorgen die eingeteilten Ordnungsdienste.

 

2.10. Gäste und schulfremde Personen melden sich nach Betreten des Schulgeländes im Sekretariat an.

3. Regelungen zum Pausenverhalten

 

3.1 Während des gesamten Unterrichtstages ist das Schulgelände nicht zu verlassen.

 

3.2 Der Wartebereich für die Schulbusse ist der vordere Schulhof. 

 

3.3 Während der Frühstückspause halten sich ausschließlich die Klassenstufen 5 und 6 auf dem vorderen Schulhof auf.

 

3.4. Während der Mittagspause halten sich ausschließlich die 5. und 6. Klassen im Hortgarten auf. Schülerinnen und Schüler der 

Klassenstufen 7 bis 10 verbringen ihre Pause auf dem Schulhof im vorderen Bereich.

 

3.5 Schülerinnen und Schüler, die das Basketball- und Fußballfeld nutzen, müssen sich aktiv am Spiel beteiligen.

 

Mo/ Di/ Fr Nutzung durch die Klassenstufen 7 bis 10

 

Mi und Do Nutzung durch die Klassenstufen 5 und 6

 

3.6 Alle Schülerinnen und Schüler dürfen in der Mittagspause Runden um das Schulhaus laufen.

 

3.7 Der Hauswirtschaftsraum ist nicht ohne Aufsicht des Lehrers zu betreten.

 

3.8 Damit wieder Gras wachsen kann, sind die Rabatten nicht zu betreten.

 

Schüler, die gegen die Hausordnung verstoßen, müssen mit entsprechenden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen rechnen.